Zehn Millionen Tenge: Die erste gescheiterte Versöhnung

08.06.26

Am Vormittag des nächsten Tages traf ich mich mit dem Eigentümer des Lada Niva zum ersten Versöhnungsgespräch. Mit dabei war mein Freund Viktor Krüger, in Kasachstan geboren und heute mit deutscher Staatsbürgerschaft in Trossingen lebend. Er war per Videotelefonie als Dolmetscher zugeschaltet. Auf der anderen Seite sass der Vater des Säuglings. Ebenfalls zugeschaltet war seine Frau, die glücklicherweise bereits wieder munter genug war, um sich per Videotelefonie in die Verhandlung einzubringen.

Ich werde die Inhalte dieses Gesprächs bewusst nicht öffentlich ausbreiten. Ich will den Mann und seine Familie hier nicht vorführen oder schlecht machen. Für die Chronologie ist aber ein Punkt notwendig: Im ersten Versöhnungsgespräch forderte der Unfallgegner aus meiner Sicht unrealistische 10.000.000 Tenge.

Diese Summe lag deutlich ausserhalb dessen, was realistisch, verhältnismässig und für mich überhaupt finanzierbar gewesen wäre. Nach meinem damaligen Verständnis bewegte sie sich ungefähr in einer Grössenordnung, die mehr als dem Zehnfachen dessen entsprach, was nach einem späteren Abschluss des Gerichtsverfahrens von meiner kasachischen Versicherung zu erwarten gewesen wäre. Damit war nicht nur die absolute Zahl das Problem, sondern auch ihre rechtliche und finanzielle Logik.

Der Unterschied ist entscheidend. Eine Entschädigung nach einem Urteil würde die Versicherung nach kasachischen Grundsätzen abwickeln. Eine Summe im Rahmen einer privaten Versöhnung müsste ich hingegen vollständig aus meinem Privatvermögen bezahlen. Davon bekäme ich keinen Cent von einer Versicherung zurück. Hinzu kamen die bereits absehbaren Kosten aus den Unfallfolgen: zerstörter Mazda, beschädigter Wohnwagen, offene Leasingfragen, organisatorische Folgekosten und die Tatsache, dass ich ohne Reisepass vorerst in Kasachstan bleiben musste.

Nach diesem schweren Unfall, bei dem bedauerlicherweise zwei Menschen verletzt wurden, darunter ein Säugling, war für mich trotzdem klar: Wenn es eine menschlich und rechtlich saubere Möglichkeit gibt, die Lage ohne langes Strafverfahren zu lösen, dann muss man diesen Weg ernsthaft prüfen. Eine Versöhnung hätte nicht bedeutet, dass der Unfall ungeschehen wird. Sie hätte aber möglicherweise verhindert, dass sich alle Beteiligten monatelang durch ein formales Verfahren bewegen müssen.

Genau deshalb war das Scheitern dieser ersten Verhandlung so ernüchternd. Aus meiner Sicht scheiterte sie nicht nur zu meinem Nachteil, sondern auch zum Nachteil der Familie, weil damit vorerst der längere, formale Weg offen blieb. Ich stellte mich innerlich nicht mehr auf vier Wochen, sondern auf ungefähr zwei Monate Aufenthalt in Kasachstan ein. Eine Ausreise war ohnehin ausgeschlossen. Mein Reisepass war von der Polizei eingezogen worden. Damit stand an diesem Vormittag eine harte Zwischenbilanz im Raum. Die erste Hilfswelle hatte mich menschlich aufgefangen, die erste Versöhnungsverhandlung aber juristisch und finanziell auf den Boden der Realität zurückgesetzt. Der nächste Schritt kam nicht aus einer Kanzlei und nicht aus einem Gerichtssaal, sondern aus einer sehr praktischen Frage: Wo kann ich mit Tequila und dem beschädigten Wohnwagen überhaupt für die nächsten Wochen leben?

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